Dringlichkeitsantrag Tariftreue

Antrag zur nächsten Sitzung des BEGH

Sehr geehrte Damen und Herren,

die SPD-Fraktion beantragt für die kommende Sitzung des EGH die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Regeltagesordnungspunkt: Bericht über die Einhaltung der Tariftreueerklärung bei öffentlichen Aufträgen

 

Begründung:

Der Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen hat eine Vereinbarung zur Einhaltung der Bestimmungen nach Paragraf 4 und 5 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes zu unterzeichnen. Hierin wird er verpflichtet, für die Ausführungen der Leistungen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro pro Stunde zu zahlen.

Der öffentliche Auftraggeber wird gleichzeitig dazu berechtigt jederzeit zu kontrollieren, ob dieser Mindestlohn gezahlt wird. Er darf zu diesem Zweck Einblicke in die Entgeltabrechnungen, (z.B. in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Dokumente), in die Verträge nehmen und auch Mitarbeiter befragen. Auch bei Strukturen mit eingesetzten Nachunternehmern gelten diese Vorgaben.

Für die zukünftigen EGH Sitzungen soll der Regeltagesordnungspunkt eingeführt werden, damit regelmäßig von Kontrollen von öffentlichen Aufträgen berichtet wird. Auf diese Weise werden die Strukturen transparenter gemacht und möglichen Regelverstößen frühzeitig begegnet.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Nicole Piechotta

Ratsfrau