Antrag zur nächsten Sitzung des BEGH
Sehr geehrte Damen und Herren,
die SPD-Fraktion beantragt für die kommende Sitzung des EGH die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Regeltagesordnungspunkt: Bericht über die Einhaltung der Tariftreueerklärung bei öffentlichen Aufträgen
Begründung:
Der Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen hat eine Vereinbarung zur Einhaltung der Bestimmungen nach Paragraf 4 und 5 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes zu unterzeichnen. Hierin wird er verpflichtet, für die Ausführungen der Leistungen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro pro Stunde zu zahlen.
Der öffentliche Auftraggeber wird gleichzeitig dazu berechtigt jederzeit zu kontrollieren, ob dieser Mindestlohn gezahlt wird. Er darf zu diesem Zweck Einblicke in die Entgeltabrechnungen, (z.B. in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Dokumente), in die Verträge nehmen und auch Mitarbeiter befragen. Auch bei Strukturen mit eingesetzten Nachunternehmern gelten diese Vorgaben.
Für die zukünftigen EGH Sitzungen soll der Regeltagesordnungspunkt eingeführt werden, damit regelmäßig von Kontrollen von öffentlichen Aufträgen berichtet wird. Auf diese Weise werden die Strukturen transparenter gemacht und möglichen Regelverstößen frühzeitig begegnet.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Nicole Piechotta
Ratsfrau