Wir fordern die SPD Oldenburg auf, folgende Position auf allen politischen Ebenen zu vertreten:
Die Betriebsrenten werden als zweite Säule des Rentensystems dauerhaft und substanziell gestärkt. Hierbei sind folgende Maßnahmen besonders wichtig:
- Über steuerliche Anreize müssen Unternehmen aller Art ermutigt werden, diese Form der Alterssicherung zu stärken bzw. sie neu einzurichten.
- Kleinen und mittelständischen Unternehmen müssen insbesondere organisatorische Hilfen gewährt werden, um Betriebsrenten auch firmenübergreifend einzurichten.
- Arbeitnehmer*innen, die in eine umlagefinanzierte Betriebsrente eigene Beiträge aus dem Nettogehalt einzahlen, z.B. VBL, sollen diese Beiträge steuerlich in ihrer Einkommenserklärung absetzen können. Hier darf zudem (Grundgesetz!) kein Rentenabschlag vorgenommen werden.
- Trotz ihrer Stärkung darf die Betriebsrente bei Erwerbstätigen nicht als gegeben vorausgesetzt werden; sie ersetzt zu keinem Teil die grundsätzliche Absicherung durch die GRV, sondern ergänzt sie nur.
- Die Betriebsrente darf nicht zu einem Finanzprodukt „weiterentwickelt“ werden; es handelt sich hierbei um eine Sozialleistung zur Alterssicherung.
Begründung:
Die Betriebsrente ist für viele Arbeitnehmer*innen eine unverzichtbare Zusatzleistung zu den Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), die oftmals mehrere hundert Euro pro Monat beträgt. Allerdings kommen längst nicht alle Mitarbeiter*innen in den Genuss einer Betriebsrente. Dies liegt unter anderem daran, dass die Kosten und der organisatorische Aufwand gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen kaum zu stemmen sind.
Wir fordern daher, dass gerade diese Unternehmen bessere Möglichkeiten erhalten, auch in betriebsübergreifenden Verbünden eine Betriebsrente zu etablieren, so dass ihre organisatorischen Aufwendungen minimiert werden. Gleichzeitig sollte der Staat sich z. B. über steuerliche Anreize an den finanziellen Kosten solcher Modelle beteiligen, weil diese bislang abschreckend sein können, gerade wenn kein Großunternehmen mit entsprechender Finanzkraft hinter der Betriebsrente steht.
Als zweite Renten-Säule ist die betriebliche Alterssicherung eine freiwillige Sozialleistung, die eingebettet ist in nationales Arbeits- und Sozialrecht; vgl. SPD-MdEP Joachim Schuster aus dem Beschäftigungsausschuss im EU-Parlament. Dementsprechend sollte die Betriebsrente auch vom Gesetzgeber behandelt werden. Für die Sicherheit dieser die GRV ergänzenden Rente sind weder einheitliche europäische Regelungen des Konsumentenschutzes noch des Finanzmarktes nötig. Der Gestaltungsspielraum der EU-Mitgliedstaaten muss bei der Betriebsrente gewahrt bleiben. Auch das Subsidiaritätsprinzip muss Bestand haben.
Insbesondere wenden wir uns strikt gegen die aktuellen Bestrebungen auf EU-Ebene, die Betriebsrente als Finanzprodukt mit entsprechendem Ausfallrisiko an die ohnehin völlig überhitzten Kapitalmärkte zu bringen.