Wir fordern die SPD Oldenburg auf, folgende Position auf allen politischen Ebenen zu vertreten:
Die Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist im Interesse einer zukunftsfähigen Finanzentwicklung der GRV auf eine grundsätzlich solidarische Basis zu stellen mit dem Ziel, eine Erwerbstätigenrente zu schaffen. Dazu gehören folgende Kernforderungen:
- Versicherungspflicht in der GRV für alle Erwerbstätigen: Abhängig Beschäftigte, Freiberuf-ler*innen, Abgeordnete, Selbständige und Beamte*innen (Erwerbstätigenversicherung)
- Finanzierung aller versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln
- Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze, um dieEinnahmen der GRV so zu erhöhen, dass eine vor Altersarmut schützende Rente für alle Beitragszahler*innen ermöglicht wird, wobei die abzuleitenden Rentenansprüche analog zur Arbeitslosenversicherung gedeckelt sein müssen.
- Erweiterung der Beitragspflicht auf andere Einkünfte wie zum Beispiel Mieteinnahmen und Kapitalerträge
Begründung:
In Deutschland arbeiten derzeit über 40 Millionen Menschen. Trotz angeblich demografischer Probleme ist dies ein noch nie erreichter Rekordwert. Dennoch hat die GRV latente Finanzierungsprobleme. Dies liegt insbesondere an der viel zu kleinen Beitragsgrundlage, die derzeit durch die Beitragsbemessungsgrenze alle Gutverdiener*innen unterproportional an ihrer Beitragszahlung beteiligt und Beamte*innen und Selbstständige ganz ausnimmt.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bedeutet ein unter sozialdemokratischen Gesichtspunkten nicht vertretbares Zugeständnis gegenüber hohe Arbeitsentgelte beziehenden Beschäftigten. Die BBG abzuschaffen hieße, alle Einzahler*innen tatsächlich gemäß ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu belasten. In anderen Ländern, z. B. der Schweiz, ist ein solches Konstrukt gänzlich unbekannt, und es wird sogar akzeptiert, dass trotz fehlender Beitragsgrenze nur eine bestimmte Höchstrente erwartet wird. Es gibt gerade aus sozialdemokratischer Sicht keinen Grund, warum bei einem Einkommen von 1 Million Euro nicht die vollen Beitragssätze abgezogen werden sollten.
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die politisch als sinnvoll und wünschenswert erachtet werden (z. B. Rentenansprüche aus Zeiten für Kindererziehung), denen jedoch keine entsprechende Beitragsentrichtung gegenüber steht (sogenannte versicherungsfremde Leistungen), müssen durch Steuern und dürfen nicht aus der Rentenkasse finanziert werden. Die Finanzierung dieser Leistungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an er sich alle beteiligen müssen und die nicht zulasten der Beitragszahler*innen gehen darf.
Ebenso ist nicht einzusehen, wieso ausschließlich Arbeitseinkommen zur Rentenfinanzierung herangezogen werden und nicht auch andere, nicht aus Arbeit entstandene Kapitaleinkünfte, zumal diese in der Regel nur Wohlhabenden zugutekommen.
Sollte trotz dieser Maßnahmen eine Finanzierungslücke entstehen, wäre ein steuerlicher Bundeszuschuss denkbar. Dieser ist z. B. möglich, wenn – wie in einem gesonderten Antrag beschrieben – die Förderung von Riester- und Rürup-Rente wegfällt. Zudem bietet der DGB ein überzeugendes Konzept, um dem demografischen Wandel mit einer Demografiereserve zu begegnen. Diese sollte berücksichtigt werden.